Begrenzte Strecke
Auf der Bahnstrecke nach Veresegyház wird den Geschwindigkeitsbegrenzungen ein Ende gesetzt
Auf der Bahnstrecke Budapest–Veresegyház–Vác werden bei Gleissperrung Gleiswartungsarbeiten durchgeführt, dies
Aufgrund von Gleisbauarbeiten auf der Bahnstrecke Budapest–Veresegyház–Vác verkehren ab Freitagabend bis zum 19. Juli Ersatzbusse anstelle von Zügen zwischen Budapest und Veresegyház – teilte die Gruppe MÁV mit.
Auch der Westbahnhof ist von den Bauarbeiten betroffen
Der Fahrplan der Züge S71 und G71 wird geändert: Die Züge verkehren nur noch zwischen Vác und Veresegyház, während zwischen der Hauptstadt und Veresegyház Ersatzbusse die Fahrgäste befördern. An einigen Nächten ist mit weiteren Änderungen zu rechnen, da Fachleute auch Wartungsarbeiten am Oberleitungsnetz des Budapester Bahnhofs Nyugati durchführen.
Auf einer Strecke von etwa 700 Metern werden die Schienen ausgetauscht
Das aus eigenen Mitteln finanzierte Instandhaltungsprogramm MÁV im Wert von rund 150 Millionen Forint betrifft mehrere Streckenabschnitte und Eisenbahnanlagen. Zwischen Rákospalota-Újpest und Fót werden auf einer Länge von etwa 700 Metern Gleise ausgetauscht; außerdem werden vier Bahnübergänge umgebaut: einer im XV. Bezirk, zwei in der Umgebung von Fót und einer in Veresegyház.
Im Rahmen der Arbeiten werden am Bahnhof Fót von den Fachleuten nicht nur Weichen, sondern auch Schwellen ausgetauscht. Außerdem wird zwischen Rákospalota-Újpest und Veresegyház die Vegetation in der Nähe der Gleise zurückgeschnitten und Bäume gefällt, die die Sicherheit des Bahnverkehrs gefährden. Die Instandhaltung des Oberleitungsnetzes ist ebenfalls Teil des Programms, mit dem die Anzahl der technischen Störungen sowie das Risiko ihres Auftretens verringert werden soll.
Auf über 1300 Metern endet die Langsamfahrstelle
Eines der wichtigsten Ergebnisse der Instandhaltungsarbeiten ist, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30–40 Kilometern pro Stunde auf einer Strecke von mehr als 1.300 Metern aufgehoben wird. Nach Abschluss der Arbeiten wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf diesen Abschnitten wieder 60 Kilometer pro Stunde betragen.
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