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Die Bauunternehmer des Bades in Szolnok haben Klage gegen die Stadt eingereicht, um die Begleichung ihrer Schlussrechnung zu erwirken

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Fotos von Tamás Andrónyi/magyarepitok.hu
Am 15. September 2026 fand unter dem Aktenzeichen Szolnoki Törvényszéken der erste Verhandlungstag in jenem Rechtsstreit statt, in dem die Unternehmen des Bauunternehmerkonsortiums Tiszaliget fürdőt aus Szolnok als Kläger von der beklagten Stadtverwaltung von Szolnok die Begleichung ihrer Schlussabrechnung einfordern.

In der Anhörung zur Klageannahme forderte der Richter die Rechtsvertreter der Stadt auf, die in ihrem Gegenantrag enthaltenen Behauptungen innerhalb von zwei Wochen zu konkretisieren und darzulegen, aus welchem genauen Grund sie die Begleichung der Schlussrechnung verweigert haben. Die Kläger können anschließend auf den Schriftsatz der Stadtverwaltung reagieren. Ein interessanter Aspekt des Verfahrens ist, dass Szolnok Város Önkormányzata im Zusammenhang mit der technischen Überprüfung Strafanzeige erstattet hat. Die Verhandlung in dem Verfahren, in dem es vorerst um einen Streitwert von 560 Millionen Forint geht, wird am 10. November 2026 fortgesetzt.

 

 

Auf der Plattform magyarepitok.hu erschien am 15. Mai 2026 ein Bericht über den seit vielen Jahren andauernden Ausbau des Thermalbads in Szolnok. Am 15. Juni 2026 beauftragte der Bürgermeister von Szolnok, Mihály Győrfi, eine Anwaltskanzlei, die Stadt im Antrag auf Richtigstellung in der Presse und im damit verbundenen Rechtsstreit zu vertreten.

Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften stehen der in einem Presseartikel betroffenen Person nach dessen Veröffentlichung 30 Tage zur Verfügung, um beim Verlag einen Antrag auf Berichtigung zu stellen. Der Verlag muss über die Anträge innerhalb von 5 Tagen entscheiden. Lehnt der Verlag den Antrag ab, hat die in dem Artikel betroffene Person 15 Tage Zeit, um eine Richtigkeitsklage beim Gericht einzureichen, das diese als Eilverfahren behandelt.

Im Namen der Stadt Szolnok hat die Anwaltskanzlei unserem Blatt einen Antrag auf Richtigstellung zugesandt, dem wir jedoch nicht zugestimmt haben, weshalb wir die Richtigstellung nicht veröffentlicht haben. Aus irgendeinem seltsamen Grund hat die Anwaltskanzlei trotz des Vollmachtsschreibens des Bürgermeisters doch keine Presseklage auf Richtigstellung gegen unsere Zeitung vor Gericht angestrengt. (!) Nach Ansicht der alten Damen könnte dies bedeuten, dass die in dem Bericht genannten Fakten tatsächlich der Wahrheit entsprechen.

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