Straßenbau
Die neuen Straßenverkehrsregeln wurden mit Schwerpunkt auf der Wasserwirtschaft ausgearbeitet
Die früheren technischen Vorschriften für den Straßenbau waren voller veralteter Maß- und Konzeptvorgaben. Umweltfragen wurden darin überhaupt nicht behandelt, ebenso wenig wie die Planungsgrundsätze und Aufgaben, die bei Straßeninstandsetzungen und -sanierungen anfallen.
Es war daher notwendig, die Vorschriften durch einen grundlegenden Paradigmenwechsel an die heute geltenden technischen Lösungen und die Anpassung an den Klimawandel anzupassen, wobei der Schwerpunkt auf der Wasserspeicherung lag.
Sechs Jahre Arbeit
Bereits im Februar 2020 wurde unter der Leitung von László Tárczy ein Arbeitsausschuss gebildet, der als breit aufgestellte Fachplattform an der Aktualisierung der Straßenbauvorschriften arbeitete. Das gemeinsame Ziel von Planern, Investoren, Betreibern, Behörden, Bauunternehmern und Hochschullehrern wurde verwirklicht, als sie nicht nur versuchten, die Lücken der aktuellen Vorschriften zu schließen, sondern auch das Grundkonzept der Regelung an die sich inzwischen gewandelte Sichtweise der Wasserwirtschaft anpassten:
Anstelle der um jeden Preis erfolgenden Ableitung von Wasser wurde der Schwerpunkt auf dessen Rückhaltung vor Ort sowie auf die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels gelegt.
Sie stützten sich dabei auf Beispiele aus dem In- und Ausland
Der Arbeitsausschuss begann seine Arbeit auf der Grundlage der damals geltenden UME und behielt deren Struktur im Wesentlichen bei. Für die neue Vorschrift wurden inländische und ausländische Forschungsergebnisse herangezogen, doch der Arbeitsausschuss berücksichtigte auch ausländische technische Vorschriften zum gleichen Thema. Schließlich wurden bei der Ausarbeitung des Entwurfs die jahrzehntelangen Erfahrungen in Planung und Betrieb berücksichtigt.
Aus Platzgründen wurde der Entwurf in zwei Teile gegliedert: Der erste Teil trat am 15. April 2026 mit der neuen technischen Vorschrift für den Straßenbau e-UT 03.07.15:2026 über die Planung der Entwässerung öffentlicher Straßen in Kraft, die ausschließlich die operativen Planungsvorschriften enthält. Der andere Teil der Regelung befasst sich mit den Vorschriften für Bau- und Instandhaltungsarbeiten und wird in naher Zukunft in Kraft treten.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Bauherr oder Betreiber der Straße bei Verträgen, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschrift abgeschlossen wurden, schriftlich erklären kann, dass die Planung unter Berücksichtigung der früheren Vorschrift durchzuführen ist.
In vielerlei Hinsicht radikal neu
Bei der hydrologischen Dimensionierung von Straßen im Außen- und Innenbereich wurden für jede Straßenkategorie die Dimensionierungswahrscheinlichkeiten für die einzelnen Entwässerungselemente (Gräben, geschlossene Kanäle, Durchlässe, Entwässerungsränder usw.) festgelegt.
Die modernisierte Methode zur rationellen Dimensionierung wurde gemäß den Anweisungen der Nationalen Wasserwirtschaftsbehörde integriert. Dementsprechend sind die maßgeblichen Abflussmengen für das jeweilige Einzugsgebiet auf der Grundlage der landesweit gültigen Niederschlagsintensitätswerte aus den von HungaroMet Zrt. verarbeiteten Niederschlagsdaten unter Berücksichtigung des vorgeschriebenen Klimarisikofaktors zu bestimmen.
Auch bei der Bewirtschaftung von Wasserläufen hat sich viel verändert: Heute sind detaillierte Vorschriften zur hydraulischen Dimensionierung von Entwässerungselementen (Gräben, Rinnen, Kanäle, Brückenöffnungen usw.) – einschließlich Beispielen – Teil der Regelung. Für kleine Wasserläufe wurden zusätzlich zur Verwendung des 2020 aktualisierten Leitfadens zur Hochwasserberechnung für kleine Wasserläufe in Berg- und Hügelgebieten auch die Berechnungen der Bemessungswassermengen für Flusseinzugsgebiete in Flachlandgebieten sowie die Bemessungsverfahren für Stauseen verschiedener Typen und Funktionen in die Vorschrift aufgenommen.
In den operativen Planungsvorgaben wurden technische Lösungen festgelegt, die den Besonderheiten von Einzugsgebieten in Flach- und Hügelgebieten Rechnung tragen, wobei der Schwerpunkt nicht auf der Entwässerung, sondern auf der Wasserspeicherung liegt.
Die Vorschrift legt besonderen Wert auf die Aspekte der regionalen Wasserwirtschaft: Die Straße und ihr Regenwasserableitungssystem werden als Teil der Einzugsgebiete betrachtet.
Unter Berücksichtigung hydraulischer und betrieblicher Aspekte wurden die Mindestabmessungen der Durchlässe sowie die Einsatzkriterien für Entwässerungsränder festgelegt; die Anordnungsdichte der Böschungsentwässerungsrinnen wurde zudem in tabellarischer Form angegeben, um den Planern die Arbeit zu erleichtern.
Die Vorschrift stellt die grundlegenden wasserbaulichen Lösungen für die typischsten Straßenquerschnitte auch anhand von Musterquerschnitten dar, deren Umfang und Inhalt im Vergleich zur früheren Vorschrift erheblich erweitert wurden. Sie enthält unter anderem Entwässerungselemente für den Mittelstreifen von zweispurigen Straßen und bietet sogar Entwässerungslösungen für den Fall des Einsatzes von Lärmschutzwänden.
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten innerstädtischer Einzugsgebiete wurden die Bemessungsgrundsätze und technischen Lösungen festgelegt, wobei auch die wichtigsten Grundsätze der städtischen Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt wurden.
Die neue Vorschrift befasst sich zudem mit den spezifischen Planungsaufgaben, die bei der Planung von Straßenmodernisierungen, Fahrbahnverstärkungen und Straßensanierungen auftreten, sowie mit Fragen der Entwässerung von Brücken und deren Umgebung; ein eigenes Kapitel ist zudem dem Umweltschutz gewidmet, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Paradigmenwechsel im Regenwassermanagement liegt.
Quelle: Link
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