Straßenbau
Im südlichen Teil von Baja entsteht eine neue Verkehrsachse
Das Építési és Közlekedési Minisztérium-Projekt wurde im Amtsblatt für öffentliche Aufträge der EU veröffentlicht. Die Arbeiten im Wert von 13 Milliarden Forint dürfen von Soltút Kft. durchgeführt werden.
Laut Ausschreibung umfasst der Auftrag des Gewinners den Bau der südlichen Umgehungsstraße von Baja und des Kreisverkehrskreuzes an der Kreuzung der Straße Baja 5501 j. und der Nagy-István-Straße sowie die Sanierung der angrenzenden Straßen.
Es wird ein umfassendes Straßenbauprojekt realisiert
Im Rahmen des Projekts wird die südliche Umgehungsstraße von Baja – als Teil der künftigen Hauptstraße 51 – auf einer Länge von etwa 4 Kilometern auf einer neuen Trasse gebaut. Im Zuge des Bauvorhabens entsteht eine zweispurige Bundesstraße mit den dazugehörigen Verkehrsanlagen.
Im Rahmen der Bauarbeiten werden die angeschlossenen Bundesstraßen auf einer Länge von rund 1,7 Kilometern ausgebaut. Zudem entstehen auf einer Länge von 2,4 Kilometern zweispurige Nebenstraßen sowie ein 0,2 Kilometer langer Fuß- und Radweg und ein 1,2 Kilometer langer Radweg. Als Teil des Knotensystems werden drei einspurige und ein mehrspuriger Kreisverkehr eingerichtet.
Ausbau von Verkehrsknotenpunkten und Straßensanierung
Zu den Aufgaben des Bauunternehmers gehört auch der Umbau der Kreuzung zwischen der bestehenden Straße 5501 und der Nagy-István-Straße in Baja zu einem Kreisverkehr. Darüber hinaus wird der etwa 0,8 Kilometer lange Straßenabschnitt zwischen den beiden Projektabschnitten saniert.
Im Zusammenhang mit dem zu sanierenden Abschnitt muss der Auftragnehmer auch die Ausführungspläne erstellen. Im Rahmen des Bauvorhabens wird den Umweltschutzvorschriften besondere Aufmerksamkeit gewidmet: Während der Bauarbeiten müssen in der Zeit vom Abbruch bis zum Einbau des Belags regelmäßig Lärmmessungen durchgeführt werden.
Lärmschutz während der Bauarbeiten
Der Bauunternehmer muss mindestens alle zwei Wochen an einem Tag an den in der Umweltgenehmigung oder der Baugenehmigung festgelegten Stellen kontinuierliche Lärmmessungen durchführen. Sofern eine solche Vorschrift in den Genehmigungen nicht enthalten ist, sind die Messstellen im Umweltplan für die Bauphase festzulegen.
Lärmmessstellen sind beispielsweise dann festzulegen, wenn sich eine vorübergehende Baustelle oder eine Deponie in einem Umkreis von 30 Metern um eine vor Lärm zu schützende Immobilie befindet, wenn die Transportroute über eine wenig befahrene Gemeindestraße in der Nähe von Wohngebäuden verläuft oder wenn innerhalb von 50 Metern um ein Wohngebiet ein Brücken- oder Stützmauerabriss stattfindet.
Der Auftragnehmer ist auch für die Auswertung und Dokumentation der Messergebnisse zuständig. Überschreitet die Lärmbelastung den Grenzwert, muss ein Maßnahmenplan erstellt werden – beispielsweise durch den Einsatz mobiler Lärmschutzwände, den Einsatz leiserer Maschinen oder eine Anpassung der Arbeitsorganisation. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber und den Ingenieur innerhalb von fünf Tagen über die Messergebnisse und eventuelle Maßnahmenvorschläge informieren.
Quelle: B LinkB
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